12.05.2016 Die DGNB nahm in einem Positionspaper Stellung zur 25-prozentigen Verschärfung des Jahres-Primärenergiebedarfs von Gebäuden gemäß EnEV (Bauantrag ab 01.01.2016) und fordert eine Neuausrichtung der EnEV unter Berücksichtigung der Ökobilanz der Baukonstruktion. Gleichzeitig informierte die DGNB Ihre Mitglieder und Auditoren darüber, dass sie sich gegen eine Anpassung der Referenzwerte in den Kriterien der Ökobilanzierung (ENV 1.1 und ENV 2.1) durch die Verschärfung entschieden haben.
Kurz nach der Veröffentlichung unseres Berichts „Ökobilanz im DGNB 2015 System – Neuerungen, verschärfte Anforderungen und Potenziale – Ergebnisse einer Fallstudie“ vom 20.April 2016 reagiert auch die DGNB auf den Punkteverlust in den Ökobilanzkriterien durch die Verschärfung der EnEV 2014 (Bauantrag ab 01.01.2016).
Grundlage unserer Studie war die zu dem Zeitpunkt gültige DGNB NBV 2015 Version. Darin sind die neuen Datensätze der ÖKOBAUDAT 2013 beziehungsweise die aktuellere Version (derzeit ÖKOBAUDAT 2015) zu verwenden. Hinzu kommen gesetzliche Neuerungen. Hierzu gehört die Ablösung der überholten Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 durch die EnEV 2014. Gemäß den bis dato gültigen Kriterien ENV 1.1 und ENV 2.1 gilt die EnEV Verschärfung der Anforderungen um 25% ab 2016 auch bei der DGNB Version 2015 als Referenzwert. (Stand 20.04.2016)
Anhand eines repräsentativen dreigeschossigen Verwaltungsgebäudes in Stahlbetonbauweise konnten wir feststellen, dass sich durch die Verschärfung der EnEV ein Punkteverlust von 4,5 % in der DGNB Gesamtbewertung ergab. Das Projekt wurde gemäß DGNB NBV 2012 zertifiziert und erreichte für das Kriterium ENV 1.1 und ENV 2.1 einen gewichteten Punktedurchschnitt von 8,55 (von max. 10 erreichbaren) Bewertungspunkten. In der DGNB 2015 Version erreicht dasselbe Gebäude allerdings nur noch 5,3 Punkte. Der hohe Punkteverlust resultierte aufgrund der verschärften Anforderungen gemäß EnEV ab 01.01.2016 und den daraus gültigen Referenzwerten.
Die DGNB passt nun die Kriterien der Ökobilanzierung entsprechend an und spricht sich gegen eine Anpassung der Referenzwerte durch die Verschärfung des Jahres-Primärenergiebedarfs um 25 % gemäß EnEV für Gebäude mit einem Bauantrag ab dem 01.01.2016 aus. Aus unserer Sicht ist dies sinnvoll, da sich dadurch nicht innerhalb der Version DGNB NBV 2015 der Referenzwert ändert und die Projekte abhängig vom Bauantragsdatum hinsichtlich der Ökobilanz besser oder schlechter ausfallen. Insbesondere fordert die DGNB eine Erweiterung der EnEV durch die ganzheitliche Betrachtung eines Gebäudes hinsichtlich Ihrer Ökobilanz, da der Fokus auf eine Reduktion der Betriebsenergie nicht mehr zeitgemäß ist.
Nach dementsprechender Anpassung der Kriterien ENV 1.1 und ENV 2.1 ist rückführend auf unsere Studie „Ökobilanz im DGNB 2015 System – Neuerungen, verschärfte Anforderungen und Potenziale – Ergebnisse einer Fallstudie“ folgendes Fazit zu ziehen: Durch die Änderung der Ökobau-Datensätze und die Einführung der EnEV 2014 (ohne Verschärfung) ist ein Punkteverlust von 1,6 % in der DGNB Gesamtbewertung zu berücksichtigen. Gleichzeitig steigt der Einfluss der Materialien durch Herstellung, Austausch und Entsorgung auf die Gesamtökobilanz auf bis zu 40 %. Der Einsatz ökologisch optimierter Konstruktionen und Materialien rückt damit immer weiter in den Fokus. Für die Zukunft bedeutet dies, nachhaltige Bauprodukte stärker zu berücksichtigen und die Baukonstruktion planungsbegleitend zu optimieren.
Hier können Sie im Bericht „Ökobilanz im DGNB 2015 System – Potenziale durch Optimierung der Baukonstruktion – Ergebnisse einer Fallstudie“ nochmals alle Details zu unseren Ergebnissen nachlesen >> Download
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